Beitragzahlung: Rücklastschrift und SEPA-Mandat
Fragen zur Beitragszahlung ? - unser Mitgliederservice kann helfen!
- 01.02.2017
Rücklastschrift - was nun?
Der fällige Beitrag konnte nicht eingezogen werden, da die Bank die Lastschrift zurückgegeben hat. Dieser Vorgang wird auf dem Kontoauszug dokumentiert. Was geschieht nun? Sie überweisen uns umgehend den fälligen Beitrag zzgl. der ausgewiesenen Rücklastschriftgebühren. Es entstehen keine weiteren Gebühren.
Oder: Der Betrag wird in einer Mahnung fällig gestellt. Diese geht dem Mitglied per Post zu. Sie enthält den fälligen Beitrag, je nach Bankinstitut die entsprechenden Bankgebühren, sowie 7,50€ eigene Gebühren und 7,50€ Mahngebühren.
Was können Sie tun? Melden Sie sich unmittelbar nach Überprüfung Ihres Kontoauszugs oder nach Erhalt der Mahnung in der Geschäftsstelle. Ziel ist die Vereinbarung eines erneuten Einzuges des Beitrags, hiermit entfallen die Mahngebühren.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte kurzfristig an unseren Mitgliederservice.
SEPA - Infos zum Zahlungsverkehr mit SEPA Mandat
- Die me-sport Gläubiger ID lautet: DE 08 mes 00000 605590.
- Ihre Mitgliedsnummer ist gleichzeitig Mandatsreferenznummer, die mit jeder Lastschrift übermittelt wird.
- Ihre bei uns hinterlegten Kontodaten werden für das SEPA Verfahren als IBAN (BLZ+Kontonummer) und BIC gespeichert.
- Wir werden Sie über die genauen Zahlungstermine für die weiteren Beitragseinzüge und Beträge über unsere Homepage informieren.

