Mitgliederservice
FAQs oder Antworten auf häufig gestellte Fragen
me-sport GUTSCHEIN
Die Geschenkidee

Du möchtest einen me-sportGUTSCHEIN verschenken?
Das sind die nächsten Schritte:
- Schreibe uns eine email mit folgenden Angaben:
Dein Name, Deine Adresse, Betrag in Euro, Name des Beschenkten, - Wähle zwischen: Postversand oder Abholung des Gutscheins in der Geschäftsstelle
- Überweise deinen Wunschbetrag an me-sport e.v. IBAN:DE 75 30150200 0001 707041
- Du erhältst eine Empfangsbestätigung per mail
- Wir senden den Gutschein per Post an deine Adresse oder du holst den Gutschein in der Geschäftsstelle ab.
- Der Beschenkte legt den Gutschein innerhalb von 12 Monaten in der Geschäftsstelle vor und löst diesen im Rahmen einer Mitgliedschaft gemäß jeweils gültiger Beitragsordnung ein. Einlösung für jede Abteilung möglich.
Spielregeln für Feriencamps/Kursangebote sowie für ähnliche Veranstaltungen
Du hast gebucht und bist nun doch verhindert?
- Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online. Sollte das gewählte Angebot ausgebucht sein, ist eine online - Anmeldung nicht mehr möglich. Wenden Sie sich an info@me-sport.de für einen Platz auf der Warteliste.
- Nach Absendung des online - Formulars, erhalten Sie direkt im Anschluss die Teilnahmebestätigung.
- Mit Eingang der Teilnehmergebühr auf dem Konto (IBAN: DE75 3015 0200 0001 7070 41, BIC: WELADED1KSD) bei der Kreissparkasse Düsseldorf (innerhalb einer Woche nach online - Anmeldung) ist Ihre Anmeldung verbindlich.
- Sollte ein Camp/ein Kurs nicht die erforderliche Mindestteilnehmerzahl erreichen, behalten wir uns eine Absage bis 10 Tage vor Starttermin vor. Die geleistete Teilnehmergebühr wird in diesem Fall selbstverständlich in voller Höhe zurückerstattet.
- Bei Absagen Ihrerseits bis 10 Wochen vor Beginn des Camps/Kurs wird eine Bearbeitungsgebühr von 15€ fällig.
- Bei Absagen Ihrerseits bis 8 Wochen vor Beginn des Camps/Kurs wird ein Betrag in Höhe von 25% des Teilnehmerbeitrages fällig.
- Bei Absagen Ihrerseits bis 4 Wochen vor Beginn des Camps/Kurs wird ein Betrag in Höhe von 50% des Teilnehmerbeitrages fällig.
- Bei späteren Absagen und Nicht-Erscheinen des Teilnehmers ist der komplette Teilnehmerbeitrag zu leisten.
- Bei Absagen wegen Krankheit im Vorfeld des Camps/Kurs (gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes) werden 50% der Teilnehmergebühr erstattet.
- Nach Antritt des Camps/Kurs erfolgt in keinem Fall eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
Diese Spielregeln gelten für o.g. Events sowie für ähnliche Veranstaltungen, wie z.B. me-läuft, Rückbildung, Aqua-Fitness
Mitgliedschaft: Unterbrechungen
Derzeit kein Sport möglich oder auf dem Weg ins Ausland?
Derzeit kein Sport möglich ?
Aufgrund von persönlichen Gründen wie Krankheit (länger als 3 Monate andauernd) oder Schwangerschaft ist ein Ruhen der Mitgliedschaft für längstens 12 Monate ab Antragstellung möglich. Gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes wird die Beitragszahlung für den entsprechenden Zeitraum (beginnend ab ersten des Folgemonats) ausgesetzt. Es erfolgt keine Beitragsrückerstattung. Bereits geleistete Beiträge werden auf die Beitragszahlung nach Ablauf der Freistellung angerechnet.
Für 3-12 Monate im Ausland ?
Aufgrund eines beruflich oder schulisch bedingten Auslandsaufenthaltes ist ein Ruhen der Mitgliedschaft für längstens 12 Monate ab Antragsstellung möglich. Gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises wird die Beitragszahlung für den beantragten Zeitraum (beginnend ab ersten des Folgemonats) ausgesetzt. Es erfolgt keine Beitragsrückerstattung. Bereits geleistete Beiträge werden auf die Beitragszahlung nach Ablauf der Freistellung angerechnet.
Mitgliedschaft: Kündigung
Die Mitgliedschaft kann zum 30.6. oder 31.12. eines Jahres mit einer Frist von 6 Wochen schriftlich mit Unterschrift gegenüber der Geschäftsstelle gekündigt werden. Eingang Geschäftsstelle ist damit 19.5. oder 19.11. jeden Jahres. Auch Abteilungszugehörigkeiten in Abteilungen mit Abteilungsbeitrag müssen wie vorstehend geregelt gekündigt werden. Siehe weiterführend: Beitragsordnung
Beitragzahlung: Rücklastschrift und SEPA-Mandat
Fragen zur Beitragszahlung ? - unser Mitgliederservice kann helfen!
Rücklastschrift - was nun?
Der fällige Beitrag konnte nicht eingezogen werden, da die Bank die Lastschrift zurückgegeben hat. Dieser Vorgang wird auf dem Kontoauszug dokumentiert. Was geschieht nun? Sie überweisen uns umgehend den fälligen Beitrag zzgl. der ausgewiesenen Rücklastschriftgebühren. Es entstehen keine weiteren Gebühren.
Oder: Der Betrag wird in einer Mahnung fällig gestellt. Diese geht dem Mitglied per Post zu. Sie enthält den fälligen Beitrag, je nach Bankinstitut die entsprechenden Bankgebühren, sowie 7,50€ eigene Gebühren und 7,50€ Mahngebühren.
Was können Sie tun? Melden Sie sich unmittelbar nach Überprüfung Ihres Kontoauszugs oder nach Erhalt der Mahnung in der Geschäftsstelle. Ziel ist die Vereinbarung eines erneuten Einzuges des Beitrags, hiermit entfallen die Mahngebühren.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte kurzfristig an unseren Mitgliederservice.
SEPA - Infos zum Zahlungsverkehr mit SEPA Mandat
- Die me-sport Gläubiger ID lautet: DE 08 mes 00000 605590.
- Ihre Mitgliedsnummer ist gleichzeitig Mandatsreferenznummer, die mit jeder Lastschrift übermittelt wird.
- Ihre bei uns hinterlegten Kontodaten werden für das SEPA Verfahren als IBAN (BLZ+Kontonummer) und BIC gespeichert.
- Wir werden Sie über die genauen Zahlungstermine für die weiteren Beitragseinzüge und Beträge über unsere Homepage informieren.
Mitgliedschaft: Beiträge & Anträge
Wie hoch sind die Beiträge & Wo finde ich die Anträge?
Hier gelangen Sie zur Übersicht der Anträge, sowie der Beiträge.
Sollten Sie dennoch Fragen haben, schreiben Sie uns gerne eine Mail an info@me-sport.de
Die Mitgliedsbeiträge werden nach Maßgabe der Ermächtigung grundsätzlich nur im Lastschriftverfahren eingezogen. Sollte das Konto die erforderliche Deckung nicht aufweisen, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstitutes keine Verpflichtung zur Einlösung. Die Abbuchungsermächtigung wird auf jederzeitigen Widerruf erteilt. Die Zahlungsverpflichtung erlischt nicht durch stillschweigendes Fernbleiben von den Übungsstunden. Für den Fall der Anmeldung eines minderjährigen Kindes übernimmt die/der gesetzliche Vertreterin/gesetzlicher Vertreter bis zum Eintritt der Volljährigkeit des Kindes die selbstschuldnerische Bürgschaft für die Entrichtung der fälligen Mitgliedsbeiträge und verzichtet auf die Einrede der Vorausklage.
Nach der gültigen Satzung unseres Vereins werden zur Deckung der Ausgaben von den Mitgliedern Beiträge erhoben. Der Mitgliedsbeitrag ist kein Entgelt, das heißt der Beitrag wird nicht für die Erbringung einer Leistung (Leistung und Gegenleistung), sondern für die Mitgliedschaft im Verein erhoben. Mit dem Eintritt in den Verein und der Entrichtung des jeweiligen Mitgliedsbeitrages und Zusatzbeitrages ist jedes Mitglied berechtigt, die entsprechenden Angebote des Vereins zu nutzen, sofern freie Platzkapazitäten in den Gruppen vorhanden sind. Ein Erstattungsanspruch für ausgefallene Sporteinheiten besteht nicht.
- 1