Mitgliedschaft: Kündigung

Die Mitgliedschaft kann zum 30.6. oder 31.12. eines Jahres mit einer Frist von 6 Wochen schriftlich mit Unterschrift gegenüber der Geschäftsstelle gekündigt werden. Eingang Geschäftsstelle ist damit 19.5. oder 19.11. jeden Jahres. Auch Abteilungszugehörigkeiten in Abteilungen mit Abteilungsbeitrag müssen wie vorstehend geregelt gekündigt werden. Siehe weiterführend: Beitragsordnung

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