- 30.07.2017
Derzeit kein Sport möglich ?
Aufgrund von persönlichen Gründen wie Krankheit (länger als 3 Monate andauernd) oder Schwangerschaft ist ein Ruhen der Mitgliedschaft für längstens 12 Monate ab Antragstellung möglich. Gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes wird die Beitragszahlung für den entsprechenden Zeitraum (beginnend ab ersten des Folgemonats) ausgesetzt. Es erfolgt keine Beitragsrückerstattung. Bereits geleistete Beiträge werden auf die Beitragszahlung nach Ablauf der Freistellung angerechnet.
Für 3-12 Monate im Ausland ?
Aufgrund eines beruflich oder schulisch bedingten Auslandsaufenthaltes ist ein Ruhen der Mitgliedschaft für längstens 12 Monate ab Antragsstellung möglich. Gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises wird die Beitragszahlung für den beantragten Zeitraum (beginnend ab ersten des Folgemonats) ausgesetzt. Es erfolgt keine Beitragsrückerstattung. Bereits geleistete Beiträge werden auf die Beitragszahlung nach Ablauf der Freistellung angerechnet.
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