Skisport

Fahrten und Hinweise zu unseren Fahrten

Wichtige Informationen
in Ergänzung zu unseren allgemeinen Reisebedingungen

 

Liebe Ski- und Snowboard-Freunde,

vor allem für unsere neuen Teilnehmer haben wir noch einige Hinweise
zusammengestellt, die uns wichtig sind. Beachtet bitte unbedingt die
Zahlungsbedingungen und Eure Rechte und Pflichten als Reiseteilnehmer,
die auch ausführlich in den Punkten 4, 5 und 7 unserer Reisebedingungen
beschrieben sind.

Allgemeine Informationen

Die Angebote in unseren Reisebeschreibungen entsprechen dem Stand bei
Drucklegung. Bitte habt jedoch Verständnis, dass bis zur Übermittlung
Eurer Buchungsbestätigung aus sachlichen Gründen Änderungen der
Preise und Leistungen möglich sind. Über diese werdet Ihr
selbstverständlich unverzüglich informiert. Das Thema „Ruhe" spielt bei
den Reiseerwartungen eine gewichtige Rolle. Besondere Umstände am
Reiseort und dessen Umgebung können den Einsatz von Maschinen z.B.
zum Schneeräumen erforderlich machen. Auch Beeinträchtigungen durch
Schirm- und Discobetriebe sind in manchen Orten gegeben. Eine
Einflussnahme hierauf ist für uns nicht möglich. Für das Liftabonnement
benötigt Ihr in der Regel ein Passbild.

Anmeldung

Als Reisender handelt Ihr für Euch und gleichzeitig für alle in der
Anmeldung aufgeführten Reisenden. Für deren Verpflichtungen seid Ihr
im gleichen Umfang wie für Eure eigenen Verpflichtungen verantwortlich.
Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen erweitern,
bedürfen der Schriftform.

Reiserücktritt und Änderungswünsche

Bei Reiserücktritt bzw. Umbuchungen werden Stornogebühren fällig. Wir
verweisen diesbezüglich auf die Rücktrittbestimmungen unserer
Reisebedingungen. Wir werden bemüht bleiben, die Stornogebühren so
niedrig wie möglich zu halten; bitten jedoch um Verständnis, dass
entstandenen Auslagen wie z.B. Leerbettzahlung oder Fahrplatzreservierung
in Anrechnung gebracht werden müssen.

Skipass und Kalkulation des Reisepreises

Bei der Kalkulation der Reisepreise haben wir - soweit die Liftkarten im
Reisepreis enthalten sind - die Gruppenermäßigung für Liftkarten bereits
berücksichtigt. Wir bitten deshalb zu beachten, dass darüber hinaus die
Sonderermäßigungen für z.B. Senioren und Schüler nicht mehr in
Anspruch genommen werden können.


Der Verlust des Skipasses geht zu Euren Lasten. Es erfolgt grundsätzlich
auch keine Erstattung bei Reiseabbruch.

Mindestteilnehmerzahl

Für alle vom me-sport e.V. ausgeschriebenen Reisen gilt eine
Mindestteilnehmerzahl. Beachtet bitte hierzu die einzelnen
Reisebeschreibungen. Bei Nichterreichen der ausgeschriebenen
Mindestteilnehmerzahl ist der me-sport e.V. zum Rücktritt vom Reisevertrag
berechtigt.

Unterkunft

Die Unterbringung erfolgt grundsätzlich in Doppelzimmern (Belegung mit
2 Personen) oder in Appartements (Belegung mit 4 bis 6 Personen). Wir
bestätigen generell pro Teilnehmer, somit ein halbes Doppelzimmer bzw.
je ein Platz in einem Appartement.
Ist eine geringere Belegung bzw. ein Einzelzimmer gewünscht, bedarf
dies einer speziellen Vereinbarung. Die anfallenden Mehrkosten gehen zu
Euren Lasten.


Die angegebenen Unterkunftskategorien entsprechen den örtlichen und
nicht den deutschen Bestimmungen.

Busfahrt

Falls die Reise mit Busfahrt ausgeschrieben ist, sind Reisende, die privat
anreisen, von den Buskosten nicht ausgeschlossen.

PKW-Fahrer

Bitte beachtet, dass Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Schweiz,
Italien, Frankreich und Österreich sehr, sehr teuer geworden sind. Die
Mitnahme von Radargeräten ist verboten!
Auch werden in einigen Alpenländern Straßenbenutzungsgebühren
erhoben. In Italien und Österreich ist das Mitführen von Warnwesten
Pflicht. Einige Pässe sind nur mit Winterreifen und Schneeketten
befahrbar.
In Deutschland ist die neue Winterreifenvorschrift zu beachten!

Bei Fahrgemeinschaften verrechnen die Teilnehmer die anfallenden Kosten
untereinander selbstständig.

Ausrüstung und Ski- bzw. Snowboarddiebstahl

Bitte lasst Eure Ski- und Snowboardausrüstung vor der Fahrt überprüfen.
Besonders wichtig ist eine einwandfrei funktionierende und richtig eingestellte
Sicherheitsbindung mit Skistopper.


In den letzten Jahren sind vermehrt Ski- und Snowboarddiebstähle in den
Wintersportorten aufgetreten. Seid bitte auf der Hut; notiert Eure Modelle
und Seriennummern und schließt vorsorglich eine Versicherung ab.
Wenn Ihr Eure Ski (und Stöcke) jeweils einzeln an verschiedenen Stellen
vor der Hütte abstellt, wird es für die Diebe schwerer!

Schneeverhältnisse und Witterungsbedingungen

Unsere hochalpinen Skiorte gelten erfahrungsgemäß als besonders schneesicher; niemand kann jedoch Schnee garantieren. Schlechte Schneeverhältnisse sind daher kein Grund für eine Minderung des Reisepreises.

Reisen mit Minderjährigen und Jugendlichen bzw. Kinderskibetreuung

Bei den Familienfahrten werden auch Kinder skiläuferisch betreut, wenn
sie mit dem Gerät vertraut sind und selbständig liften können.
Als Eltern oder Erziehungsberechtigte eines minderjährigen Teilnehmers
seid Ihr persönlich verpflichtet, Eure Kinder bei den Kursleitern vor
Kursbeginn am Treffpunkt abzugeben und nach Ende des Kurses
abzuholen. Eine Beaufsichtigung über die Kurszeit hinaus ist nicht
vorgesehen. Den Kindern ist für Toilettengänge und Pausengetränke (hier
im Besonderen bei schlechtem Wetter für Hüttenaufenthalte) ein
Taschengeld mitzugeben. Grundsätzlich ist bei den Kindern auf
ausreichende Getränke zu achten.


Teilnehmer unter 18 Jahren haben den Anweisungen des Reiseleiters oder
dessen Bevollmächtigten Folge zu leisten. Dies gilt insbesondere in Bezug
auf Alkoholkonsum, Ausgehzeiten sowie die Teilnahme an der Ski- bzw.
Snowboardbetreuung. Der Reiseleiter ist berechtigt Jugendliche, die grob
gegen seine Anweisungen verstoßen, auf Kosten des Teilnehmers und in
Absprache mit den Erziehungsberechtigten nach Hause zu schicken.

Betreuung der Ski- und Snowboardgruppen

Bei den Ski- und Snowboardreisen findet täglich (bis auf max. 1 Ruhetag/Woche) eine Betreuung der Ski- und Snowboardgruppen von ca. 3 Stunden statt. In Absprache mit den Kursteilnehmern (Mehrheit entscheidet!) kann der eingesetzte Betreuer die Mindeststundenzahl
unterschreiten.


Kann infolge schlechter Schnee- bzw. Wetterlage die Tagesbetreuung
nicht abgehalten werden oder ist dadurch die vorzeitige Beendigung der
Kurse notwendig, sind Ersatzansprüche ausgeschlossen.
Ist aus individuellen Gründen z.B. Anfänger die Teilnahme an einer
Gruppe (Mindestteilnehmerzahl 4 Personen) nicht möglich, besteht kein
Anspruch auf Einzelunterricht bzw. -betreuung.
Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf ski- oder snowboardläuferische
Betreuung. In einigen Skiorten ist aufgrund der örtlichen Präsenz von
Skischulen eine Betreuung oder Unterricht nur eingeschränkt möglich. Wir
bitten insoweit um Verständnis.
Ein Anspruch auf Ski- oder Snowboardunterricht besteht grundsätzlich
nicht. Wir sind jedoch bei Wunsch der Teilnehmer bemüht, im Rahmen
der Gruppenbetreuung auch Schulungselemente einfließen zu lassen.

Haftungsausschluss

Eine Haftung des me-sport e.V. oder seiner Beauftragten bei Unfall,
Diebstahl etc. besteht nicht. Die Leistungen der Sporthilfe e.V. bleiben
hierdurch unberührt. Eine Haftung besteht auch nicht für Handlungen,
Unterlassungen, falsche Auskünfte unserer Buchungsstellen und
Vertragspartner z.B. Liftgesellschaft, Appartement-Agentur, Hotel, Busunternehmen.

Sicherheit

Ski und Snowboard fahren ist Spaß und Aktion! Hohe Geschwindigkeiten,
schwierige Abfahrten ... Schneesport birgt aber auch Gefahren. Bei
Unfällen sind Knie, Schulter aber insbesondere schwerste
Kopfverletzungen häufig anzutreffen. Deshalb durch das Tragen eines
Helms lassen sich 85 % aller Kopfverletzungen verhindern!
Seit dem Jahr 2004 besteht für Kinder und Jugendliche bis zum 14.
Lebensjahr in Italien Helmpflicht. Gebühren für das Ausleihen Vorort
gehen zu Euren Lasten.
Auch sind die allgemein anerkannten FIS Verhaltensregeln zu beachten.
Ein Fahren abseits der markierten Pisten mag zwar super sein aber hier
besteht Lebensgefahr! Der me-sport e.V. lehnt hierfür jegliche Haftung
ab!

Versicherung

Über me-sport e.V. sind alle Mitglieder im Rahmen der Sporthilfe e.V.
versichert. Diese Versicherung bietet jedoch nur einen geringfügigen
Mindestversicherungsschutz. Diese Sportversicherung beinhaltet z.B.
keine Reise-Rücktrittsversicherung.


Euch wird deshalb dringend empfohlen, weitere Versicherungsleistungen
wie z.B. eine Auslandskrankenversicherung, eine Ski-Diebstahl-
Versicherung bzw. Gepäckversicherung und Reise-Rücktrittsversicherung
abzuschließen. Die Bergrettung mit einem Hubschrauber oder der
Rücktransport aus dem Ferienort kann teuer werden!

 

Und zum guten Schluss die Checkliste für den Packesel:

 

Gültiger Personalausweis

Versicherungsunterlagen

Skier, Stöcke, Snowboard

Kleinrucksack oder Gürteltasche

Sonnencreme höchster Lichtschutzfaktor, Lippenschutz

Wasch-, Näh-, Putzzeug,7. Skiunterwäsche,8. Bücher, Spiele, TTSchläger

Taschentücher

Socken, Strümpfe, Skisocken

Kleinere Küchendinge

Wanderschuhe

Ggf. Bettwäsche

Skihelm, Protektoren, Skimütze, Skibrille

Sonnenbrille -wichtig!

Skianzug evtl. zum Wechseln

Skihandschuhe

Warme Pullover

Haus- Turnschuhe

Nachtwäsche, Trainingsanzug

Handtücher, Küchentücher

Hemden, Pullis, Unterwäsche

Badehose bzw. - anzug

Medikamente (Erkältungen, Lutschbonbons)

Elastische Binde (Verstauchungen)

Schneeketten, Taschenlampe, Frostschmtzmittel, Eiskratzer

Steckdosenadapter